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   OLG Frankfurt, 14.02.2007 - 16 U 216/06   

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https://dejure.org/2007,10448
OLG Frankfurt, 14.02.2007 - 16 U 216/06 (https://dejure.org/2007,10448)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14.02.2007 - 16 U 216/06 (https://dejure.org/2007,10448)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14. Februar 2007 - 16 U 216/06 (https://dejure.org/2007,10448)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 5 Abs 1 Buchst c EGV 261/2004, Art 7 EGV 261/2004
    Ausgleichsleistungsanspruch eines Fluggastes: Abgrenzung zwischen Flugannulierung und Flugverspätung bei einem Code-Share-Flug

  • kanzlei-woicke.de

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Code-Share-Flug und Durchführungsabsicht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 1728
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 28.09.1978 - VII ZR 116/77

    Einbeziehung der Nichtbeförderung eines Passagiers wegen Überbuchung in den

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.02.2007 - 16 U 216/06
    Annullierungen und Nichtbeförderungen stellen keine Fälle der Verspätung dar (BGH NJW 1979, 495; Staudinger/Schmidt-Bendun a.a.O. mit weiteren Nachweisen).
  • AG Frankfurt/Main, 29.03.2012 - 31 C 2809/11
    Die hier maßgebende Verordnung (EG) 261/2004 verwendet nicht den Begriff des "Luftfrachtführers" oder "ausführenden Luftfrachtführers", sondern den Begriff des "ausführenden Luftfahrtunternehmens", welcher in Art. 2b der Verordnung ausdrücklich definiert ist (vgl. OLG Frankfurt, 16. Zivilsenat, Beschluss vom 14.02.2007, Aktenzeichen: 16 U 216/06).
  • AG Frankfurt/Main, 29.03.2012 - 31 C 2809/12

    Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Ausführendes Luftfahrtunternehmen / Kürzung der

    Die hier maßgebende Verordnung (EG) Nr. 261/2004 verwendet nicht den Begriff des ?Luftfrachtführers? oder ?ausführenden Luftfrachtführers?, sondern den Begriff des ?ausführenden Luftfahrtunternehmens?, welcher in Art. 2 lit. b VO ausdrücklich definiert ist (vgl. OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 14.2.2007 ? 16 U 216/06).
  • LG Köln, 02.09.2008 - 11 S 300/07

    Anspruch auf Ausgleichszahlungen für die Annulierung von Flügen; Vorliegen einer

    Der vertragliche Luftfahrtunternehmer kann sich deshalb der Haftung nicht dadurch entziehen, dass er vorträgt, er habe eigentlich gar nicht die Absicht gehabt, den Transport selbst durchzuführen und dies auch nicht getan (vgl. auch OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 14.02.2007, Az.: 16 U 216/06).
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